Sibel und Angelika haben es nun auch geschafft:
Sibel hat nun ebenfalls den Sachkundenachweis nach § 11 Tierschutzgesetz bestanden.
Angelika folgte mit der offiziellen türkischen Bestätigung (ähnlich wie unser § 11), die besagt, dass sie in der Türkei als anerkannte Tierschutzhelferin tätig ist.
Herzlichen Glückwunsch von uns allen an die Beiden!