In der letzten Woche war es soweit. Nach Antragstellung, etlichen Gesprächen und Besuchen unserer Amtsveterinärin lag die Erlaubnis im Briefkasten ...
Wir sind also nun gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 3 Tierschutzgesetz eine tierheimähnliche Einrichtung. Dadurch wird nun auch unser Aufgabengebiet erweitert, denn gerade im Bereich Hückelhoven ist die Katzenflut und die Hilfsbedürftigkeit der Katzen immens.
Zeitgleich haben wir übrigens auch die (neue) Erlaubnis gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 5 Tierschutzgesetz erhalten, Hunde und Katzen von APAM aus Rumänien nach Deutschland zu holen und hier zu vermitteln. Aufgrund von Krankheit und Lebensveränderungen hatten wir im letzten Jahr darauf verzichtet. Nun geht es aber auch hier weiter.